Inhaltsverzeichnis
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HÄNDLER-Bedingungen
Dinamo Besturing – Vertreter
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Artikel 1 – Parteien
1.1 Dinamo Besturing, mit Sitz am Telgterweg 275a, 3853 NJ Ermelo, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 81107595, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL861934283B01, im Folgenden „Dinamo Besturing“ genannt.
1.2 Händler: jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt und sich als Händler bei Dinamo Besturing angemeldet hat, im Folgenden „Händler“ genannt.
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Artikel 2 – Definitionen
In dieser Vereinbarung versteht man unter:
Produkte: Alle Dinamo-Steuerungsprodukte
Zusatzprodukte: Produkte für Dinamo-Steuerungsprodukte, die von Dinamo Besturing vertrieben werden.
b. VPEB: Entwickler der Dinamo-Steuerungsprodukte und Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte.
c. Verbraucher: Der Abnehmer, der Produkte über den Händler kauft.
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Artikel 3 – Gegenstand der Vereinbarung
3.1 Dinamo Besturing gewährt dem Händler das nicht-exklusive Recht, Produkte zu beziehen und an Endkunden zu verkaufen.
3.2 Diese Vereinbarung begründet ausdrücklich kein Agentur-, Franchise-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis.
3.3 Der Händler handelt selbstständig sowie auf eigene Rechnung und Gefahr.
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Artikel 4 – Geistige Eigentumsrechte
4.1 Die Firmware aller Produkte bleibt jederzeit Eigentum von VPEB. Der Nutzer genießt hieran das nicht-exklusive Nutzungsrecht.
4.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an Dinamo-Steuerungsprodukten, worunter unter anderem Software, Schaltpläne, Dokumentationen, Entwürfe und Handbücher fallen, liegen ausschließlich bei VPEB.
4.3 Der Händler erwirbt keine anderen Rechte als die für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen.
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Artikel 5 – Pflichten des Händlers
5.1 Der Händler wird die Produkte gemäß den von Dinamo Besturing und/oder VPEB bereitgestellten Spezifikationen und Anweisungen anbieten.
5.2 Der Händler ist in vollem Umfang für die Einhaltung aller geltenden lokalen Gesetze und Vorschriften im Land des Verkaufs verantwortlich.
5.3 Dem Händler ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen, Anpassungen oder Modifikationen an den Produkten vorzunehmen.
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Artikel 6 – Verkaufspreise und Rabattpolitik
6.1 Die unverbindlichen Preisempfehlungen der Produkte werden von VPEB festgelegt und dem Händler über Dinamo Besturing mitgeteilt.
6.2 Niederländische Wiederverkäufer handeln gemäß dem aktuellsten „Leitfaden zur Preisdarstellung und zum Preisvergleich“ der Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM).
6.3 Es ist nicht erwünscht, die Produkte strukturell oder dauerhaft unter der unverbindlichen Preisempfehlung anzubieten.
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Artikel 7 – Sonstige Zusatzprodukte
7.1 Der Händler ist nur berechtigt, sonstige zusätzliche elektronische Produkte, wie z. B. Netzteile, zu verkaufen, sofern diese nicht von Dinamo Besturing angeboten werden.
7.2 Diese sonstigen Zusatzprodukte müssen allen lokalen gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften im Land des Verkaufs entsprechen.
7.3 Der Händler trägt die volle Verantwortung und Haftung für diese sonstigen Zusatzprodukte.
7.4 Dem Händler ist es nicht gestattet, sonstige Zusatzprodukte als Teil von, unter dem Label von oder als von VPEB oder Dinamo Besturing stammend zu präsentieren.
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Artikel 8 – Bestellungen, Lieferung und Gefahrenübergang
8.1 Bestellungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch Dinamo Besturing verbindlich.
8.2 Dinamo Besturing übernimmt den Versand der (Zusatz-)Produkte.
8.3 Für Händler gilt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Lieferung auf Basis von DAP (Delivered At Place) – Incoterms® 2020. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung geht bei Lieferung an die vereinbarte Lieferadresse auf den Händler über.
8.5 Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer, lokale Steuern und Zollgebühren gehen in allen Fällen vollständig zu Lasten des Händlers.
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Artikel 9 – Zahlung
9.1 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.
Das Eigentum an allen von Dinamo Besturing gelieferten und noch zu liefernden Waren verbleibt bei Dinamo Besturing, bis der Wiederverkäufer all seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dinamo Besturing vollständig erfüllt hat.
9.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Händler automatisch in Verzug.
9.4 Dinamo Besturing ist berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen, solange der Händler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
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Artikel 10 – Garantie und Haftung
10.1 Die Garantie auf die Produkte wird für maximal 2 Jahre nach dem Kauf gewährt.
10.2 Dinamo Besturing haftet nicht für:
– unsachgemäße Installation oder Fehlbedienung der Produkte
– Schäden, die durch eine Verwendung außerhalb der Produktspezifikationen verursacht wurden
– indirekte Schäden.
10.3 Die maximale Haftung ist auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Produkts begrenzt.
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Artikel 11 – Reklamationen und Rücksendungen
11.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
11.2 Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dinamo Besturing zulässig.
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Artikel 12 – Dauer und Beendigung
12.1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2 Beide Parteien können den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten kündigen.
12.3 Dinamo Besturing ist berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Händler schuldhaft in Verzug gerät.
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Artikel 14 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
14.1 Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.
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Artikel 15 – Zustandekommen und Annahme
15.1 Diese Vereinbarung kommt in dem Moment zustande, in dem sich der Händler bei Dinamo Besturing anmeldet und dabei dieser Vereinbarung durch eine aktive Handlung, wie das Markieren eines Kontrollkästchens (Checkbox), ausdrücklich zustimmt.
15.2 Die digitale Annahme hat die gleiche Rechtskraft wie eine schriftliche Unterzeichnung.
15.3 Dinamo Besturing speichert Daten über die digitale Annahme als Nachweis der Zustimmung.